Bebauung - E Maulkuerf fir de Bierger

Eine Stellungnahme des Mouvement Ecologique

 

Im Jahre 2009 deponierte Minister Jean-Marie Halsdorf einen Reformtext. Zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Bebauung bzw. Flächennutzung in den Gemeinden. Auf den ersten Blick scheint es so, als ob  das Gesetz nur dröge prozedurale Abänderungen an dem aktuellen, vielfach kritisierten Gesetz beinhalten würde. Dem ist nicht so: Der Entwurf wirft in der Tat grundsätzliche Fragen aus der Sicht der nachhaltigen Entwicklung auf u.a. was die Bürgerbeteiligung anbelangt. Der vom Minister vorgelegte Gesetzesentwurf beinhaltet dabei sicherlich einige positive Neuerungen, die eine kohärentere Planung erlauben.

Doch in einigen sehr zentralen Punkten werden im Gesetzesprojekt nach Ansicht des Mouvement Ecologique die falschen Optionen getroffen. Dabei geht es u.a. um folgende Grundfragen: Welche Rolle kommt im Zukunft dem Innenministerium zu und wie kann eine größere Transparenz zur Beurteilung der (Teil)Bebauungspläne hergestellt werden? Müssen nicht endlich hierzu nachvollziehbare Kriterien her, um Entscheidungen „à la tête du client“ zu vermeiden? Inwiefern sollen die Anregungen der BürgerInnen noch Gehör finden? Inwiefern soll auch in der Flächennutzung die Umsetzung des nationalen Nachhaltigkeitsplanes gewährleistet werden?

Diese Fragestellungen wurden bis dato unzureichend diskutiert. Gemäss den Informationen, die dem Mouvement Ecologique vorliegen, sind sogar z.T. eindeutige Rückschritte zu verzeichnen. Folgende Beispiele weisen die Problematik auf:

Fakt ist, dass die Beurteilung der Entwürfe der (Teil-)Bebauungspläne (PAP) durch den Staat bis dato absolut unzufriedenstellend war: häufig vergingen Monate bis die Gemeinden eine Rückmeldung erhielten, die Kriterien mit welchen die Pläne begutachtet wurden waren nicht transparent und konnten von Projekt zu Projekt variieren. Der Reformtext der derzeit bekannt ist, wird diese problematische Situation nicht bereinigen.

Vielmehr wurden nun andere Schuldige ausgemacht, ja, das Rad der Demokratie soll sogar um Jahrzehnte zurückgeschraubt werden! Bis dato durften BürgerInnen bei Teil-Bebauungsplänen (PAP)  also z.B. Lotissements in Bezug auf die Gestaltung öffentlicher Plätze, das Anlegen von Fuss- oder Radwegen, oder anderen wichtigen Aspekten ihre Meinung im Rahmen einer öffentlichen Prozedur darlegen. Dies soll gemäss Gesetzesprojekt von Innenminister J-M. Halsdorf nun nicht mehr der Fall sein! Alleine EinwohnerInnen, die ein “intérêt personnel, direct, actuel et certain” hätten, sollen in Zukunft noch über ein solches Einspruchsrecht verfügen. Im Klartext : BürgerInnen, die sich für die Belange der Allgemeinheit einsetzen, werden seitens der Politik als Störenfriede angesehen, und sollen mundtot gemacht werden. Jene, die sich rein für Ihre Eigeninteressen einsetzen, hingegen sind weiterhin “genehm” und geniessen somit auch in Zukunft ein Einspruchsrecht.

Fazit: Hier degradiert die Politik die BürgerInnen auf die doch von ihr so gescholtene Nimby-Rolle! Wo mehr Bürgerbeteiligung bei der Zukunftsgestaltung angesagt ist, soll diese beschnitten werden!

Diese Beschneidung der Bürgerrechte erfolgt unter dem Vorwand, die Prozeduren müssten beschleunigt werden (réforme de la procédure administrative). Ja: Prozeduren sollen durchaus effizienter werden!  Die Ursache für die aktuellen Fristen liegt jedoch in erster Linie bei der ungenügenden Organisation des Innenministeriums, den untransparenten Kriterien bei der Beurteilung von Projekten und der noch immer trägen Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und nicht an den BürgerInnen. Wer wirkliche Verbesserungen will, muss hier ansetzen anstatt die Bürgerrechte zu beschneiden.

Im Gesetzesprojekt von Minister Halsdorf  werden aber auch z.T. hochaktuelle Herausforderungen nicht aufgegriffen: ein Beispiel, stellvertretend für andere. Klimaschutz, Mobilität, Lärmschutz sowie der Plan für eine nachhaltige Entwicklung werden gemäss Gesetzesprojekt weiterhin nicht ausreichend als Ziele einer kommunalen Flächennutzung angesehen. Dabei müssten diese Kernelemente einer zukünftigen Planungspolitik sein.

Die Vorlage des Innnenministers ist deshalb  in dieser Form nicht annehmbar und muss überarbeitet werden. Da der Minister die entsprechenden Änderungen nicht angebracht hat, ist nun die zuständige Kommission der Abgeordnetenkammer gefordert. Diese arbeitet seit Monaten am Dossier (wobei die Berichte der scheinbar zahlreichen Sitzungen nicht einmal auf der Homepage der Abgeordnetenkammer einsehbar sind), dies ohne dass nach Aussen irgendwie erkennbar ist, welches die Grundeinstellung der Parteien ist.

Mouvement Ecologique asbl.

Nee Häer Minister Halsdorf !
E Maulkuerf fir den Bierger
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